Terms

Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Leistung und Prüfung

2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
  • Global- und Detailanalysen
  • Erstellung von Individualprogrammen
  • Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
  • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
  • Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
  • Telefonische Beratung
  • Programmwartung
  • Erstellung von Programmträgern
  • Sonstige Dienstleistungen

2.2 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom
Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den
Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten
Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem
Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach
Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen
unwesentlicher Mängel abzulehnen.

2.5 Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber
mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.6 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages
gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der
Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die
Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines
Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der
Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt,
vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers
angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.7 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

Preise, Steuern und Gebühren

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disk s, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand,der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

Liefertermin

4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

Zahlung

5.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

Urheberrecht und Nutzung

6.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung
erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.3 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

Rücktrittsrecht

7.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.2 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4 Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen der Datzenschutzgrundverordnung einzuhalten. Sie können unsere Datenschutzerklärung hier einsehen.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

  • 30/03/20
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ELO für Key-User: Prozesse in ELO abbilden

Zielgruppe:
Systemadministratoren und administrativ tätige Key User
Voraussetzung:
Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits erfolgreich ein ELO Projekt umgesetzt und eine Reihe an Konfigurationen vorgenommen. Sie haben die "ELO Schulung für Key-User" oder die "ELO Schulung für Administratoren" bereits besucht.
Lernziel:
Kennenlernen der vielfältigen Möglichkeiten im Einsatz von Workflows und Formularen. Der sichere Umgang mit ELOprofessional und das Wissen um die grundlegenden Funktions- und Konfigurationsmöglichkeiten im Einsatz von Workflows und Formularen in Verbindung mit den ELO Business Solutions.
Schulungsdauer:
1 Tag
Kosten:
€ 500,- netto pro Person

Inhalt:
Abläufe mit ELO-Workflow abbilden
Formulare im Rahmen des ELO Workflows nutzen
ELO Workflow mit Automatisierungen erweitern
ELO Workflow auf Knopfdruck starten


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

ELO für Key-User

Zielgruppe:
Key-User die täglich mit ELO arbeiten
Voraussetzung:
In Ihrem Unternehmen wurde ELO bereits eingeführt.
Lernziel:
Der sichere Umgang mit ELOprofessional und das Wissen um die grundlegenden Funktionen aus Anwendersicht.
Schulungsdauer:
0,5 Tage
Kosten:
€ 500,- netto pro Person

Inhalt:
Allgemeines zum DMS
Arbeiten mit Dokumenten
Ansichten und Klemmbrett
Suche
Postbox
Aufgaben & Wiedervorlagen
Feed & Mein ELO
ELO PDF Drucker


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

ELO für Administratoren

Zielgruppe:
Systemadministratoren und administrativ tätige Key User
Voraussetzung:
Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits erfolgreich ein ELO Projekt umgesetzt und eine Reihe an Konfigurationen vorgenommen.
Lernziel:
Vertiefung und Festigung des in der Projekteinführungsphase erworbenen Wissens. Der sichere Umgang mit ELOprofessional und das Wissen um die grundlegenden Funktions- und Konfigurationsmöglichkeiten, die einem Administrator zur Verfügung stehen.
Schulungsdauer:
1 Tag
Kosten:
€ 500,- netto pro Person

Inhalt:
Allgemeines und Vorteile zu ELO
Überblick über ELO Server Architektur, iSearch, ELO Clients, ELO Module
Anwender Funktionen im ELO Java Client
Administrative Funktionen im ELO Java Client
Berechtigungen im Archiv verwalten und überprüfen
Löschungen wiederherstellen und endgültig vernichten
Benutzer- und Gruppenverwaltung
Stichwortlisten verwalten
Dokumentenpfade administrieren
Best Practice zu Authentisierung, Authentifizierung, Autorisierung
Verbindung mit Active-Directory
Workflows und Aufgaben
ELO Betrieb (Überwachung, Rollout, Backup)


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

ELO BLP & ELO BC Masterclass für Integratoren und Entwickler

Zielgruppe:
Applikationsspezialisten, Entwickler oder Administratoren mit Digitalisierungsagenden.
Voraussetzung:
Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits erfolgreich ein ELO Projekt mit BLP/BC umgesetzt und eine Reihe an Konfigurationen vorgenommen und die "BLP Schulung für Administratoren" bereits besucht. Kenntnis über relationale Datenbanken (SQL-Abfragen) und Programmierkenntnisse vorhanden.
Lernziel:
Überblick zu den Möglichkeiten wie BLP & BC in vorhandene Geschäftsapplikationen (ERP, CRM, etc.) integriert werden können.
Schulungsdauer:
1 Tag
Kosten:
€ 500,- netto pro Person

Inhalt:
BLP Architektur, Einführung in Module
Einführung in reguläre Ausdrücke
Übernahme von PDF-Belegen mittels PDF-Prozessor
Connect Sidebar mittels Automatisierungen fernsteuern (Screen-Reader, Named-Pipes, COM-Object, Shell-Call, HTTP-Call)
Scripting in BLP (Entwicklung von Scripten für die Sidebar, Prozessknoten und Formatierungen)


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

ELO BLP & ELO BC für Administratoren

Zielgruppe:
Systemadministratoren und administrativ tätige Key User
Voraussetzung:
Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits erfolgreich ein ELO Projekt mit BLP/BC umgesetzt und eine Reihe an Konfigurationen vorgenommen. Sie haben die "ELO Schulung für Key User" oder die "ELO Schulung für Administratoren" bereits besucht.
Lernziel:
Der sichere Umgang mit BLP/BC und das Wissen um die grundlegenden Funktions- und Konfigurationsmöglichkeiten, die einem Administrator zur Verfügung stehen.
Schulungsdauer:
1,5 Tage
Kosten:
€ 750,- netto pro Person

Inhalt:
Funktion und Wesen
ELO BLP Architektur, Module und Clients
Verwaltung mittels Admin Panel (Benutzerverwaltung, Lizenzverwaltung, Reports)
Den Designer bedienen:
Prozesse erstellen, verwalten und anpassen
Ablageprozesse in Verbindung mit ERP Daten von Verkaufsbelegen
Objekte für die Ablage verwenden
Ablage und Suche über die Connect Sidebar
Integration in Fremde Geschäftsapplikationen
ELO BLP im Betrieb administrieren


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

  • 13/08/26
  • 07/07/26
  • 23/06/26
  • 25/03/26
  • 12/03/26
  • 24/03/25
  • 05/03/25
  • 22/10/24
  • 31/05/24

Workshop: Experience Agile Transformation

21 October 2026 | Vienna | Zollergasse 13, 1070 Vienna

Take part instead of listening: in our workshop you apply agile methods directly, work through the individual phases of a project and experience first-hand why clear definitions and commitment are decisive.

Get to know the tools of agility in practice and find out how to use them to successfully drive the digital transformation of your company.

Secure your place in the workshop now!

Build Workshop by Treskon | Agility with building blocks

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We have arrived!

From now on we welcome you at our new office at

Zollergasse 13/1/Top 2, 1070 Vienna

Only a few metres from our previous location - and yet in a very special setting. Come and visit us in this architectural gem; we look forward to welcoming you to our new premises.

Our new home is located in an architecturally remarkable building of early Viennese modernism. Built in 1911/12, the house still impresses today with a design that was innovative for its time, and it is a fine piece of Viennese architectural history.

We are moving!

We are delighted to share some exciting news with you: we will shortly be moving into our new location. This step marks a special milestone for us and opens up many new possibilities for the future.

There is still a good deal to prepare before the move, but we are already looking forward to it. We will announce all the important details about the new location in good time.

We are very much looking forward to this new chapter and to welcoming you at our new location in future as well. More details to follow shortly!

The ELO ECM Congress was a great success!

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We would like to thank all the business partners, customers and prospective clients who visited us in person. The direct exchange on site showed once again how valuable face-to-face conversations are.

In our live sessions we were also able to present our latest developments around the integration between Portrait AI and ELO - a real highlight!

Many thanks to everyone who was there and made this congress so special.

ELO ECM Tour 2026 in Stuttgart – we will be there!

From 18 to 19 March 2026 the ELO ECM Tour stops in Stuttgart - and we will be there as an ELO Business Partner.

Look forward to compelling expert talks on enterprise content management, digitalisation and efficient business processes. Alongside the talks we will also be on site with our own exhibition stand and look forward to meeting you in person.

Our customers are warmly invited to visit us in Stuttgart on 19 March.
Take the opportunity to find out about current ECM trends, ask questions and take away new ideas for your company.

We look forward to many interesting conversations and an inspiring day!

Expertise, culture and fine food!

Our recent delegation trip to Stuttgart was a complete success!

The focus was on the ECM specialist congress and the presentation of Portrait, our innovative enterprise app platform.

Another highlight was the visit to the Porsche Museum, where we experienced the history of the brand at close quarters. The trip was rounded off with an exquisite culinary programme at the renowned Christophorus restaurant.

An all-round successful mix!

ECM Days in Stuttgart

Discover the future of enterprise content management at the ELO ECM Days in Stuttgart on 20 March 2025! Treskon will be presenting Portrait, our innovative enterprise app platform. Look forward to an inspiring trade exhibition, compelling talks and top-class keynotes. Secure your place and see how ELO and Treskon can revolutionise your business processes!

ELO ECM Congress 2024

On 10 October 2024 the ELO ECM Congress took place at the Hotel Andaz in Vienna, with Treskon represented as an ELO business partner. In an hour-long presentation, Treskon proudly introduced its new app, Portrait. Visitors not only had the chance to try the app on site, they could also take part in a prize draw. The lucky winner went home with an iPad - congratulations!

Deck chairs instead of office chairs!

Our company garden party was a great success. With delicious food from the grill, refreshing drinks and good spirits, we spent an unforgettable day together. Thanks to everyone who came along - you are the best!

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  • 31/08/26